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Beratungsansatz

Wir erheben den Anspruch auf ein erstklassiges Niveau unserer Beratungsleistungen. Unser Personal und unsere Partner verfügen daher ausnahmslos über langjährige Berufserfahrungen und fundierte Ausbildungen.

Besonderen Wert legen wir auf die „Mitnahme“ des Kunden: Neben professionellen Analysearbeiten und sauberen Anforderungsspezifikationen wollen wir durch vertrauensvolle Zusammenarbeit eine intensive Kundenbetreuung sicherstellen.

Ein besonderer Schwerpunkt unseres Beratungsangebots liegt in der Konfiguration und Wartung der komplexen „Core“-Bereiche Zeitwirtschaft und Abrechnung. Im Laufe unserer Beratungstätigkeit hat sich regelmäßig intensiver Beratungsbedarf hinsichtlich der juristischen Anforderungen an die SAP-Systeme – hier speziell an die Zeitwirtschaftssysteme - gezeigt.

Spannungsfeld

Während die abrechnungsseitigen Anforderungen (z.B. Gesetzesänderungen, Steuertabellen, …) von der SAP in Form von System-Upgrades begleitet und auf aktuellem Stand gehalten werden, liegen die Dinge insbesondere in der Zeitwirtschaft anders.

Durch kundenspezifische Anforderungen an ein Zeitwirtschaftssystem entstehen sehr spezielle Anforderungen an die Zeitauswertung. Die Anforderungen werden neben den allgemeinen Rechtsvorschriften durch eine Vielzahl unterschiedlicher Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder betrieblicher Übungen des Kunden vorgegeben. Ist die Zeitwirtschaftskonfiguration ungenau oder gar fehlerhaft, besteht die Gefahr falscher Zeitauswertungen und Entgeltabrechnungen mit Folgen für die Brutto-/Netto-Ermittlungen, für die Versteuerung und SV-Verbeitragung, für das Bescheinigungswesen, etc.

Damit können Rechtsverstöße hinsichtlich der nationalen (Arbeits-)Gesetze, des nationalen Steuerrechts / Sozialversicherungsrechts, des Europarechts, etc. verbunden sein.

Lösung des Spannungsfelds

Zur Lösung dieses Spannungsfelds bieten wir eine juristisch-technische Prüfung der Anforderungen an ein Neusystem bereits in der Konzeptionsphase; hierdurch werden von Anfang an die fachlichen und technischen Weichen korrekt gestellt.

Selbstverständlich prüfen wir auch bereits „produktiv laufende“ Systeme; insbesondere durch die ständige Bewegung in Gesetzgebung und Rechtsprechung ist Letzteres regelmäßig zu empfehlen. Die Prüfungen erfolgen durch einen Abgleich bestehender SAP-Konfiguration mit den gesetzgeberischen und kundenspezifischen Rahmenbedingungen. Die Ergebnisse werden anschließend mit den Kunden diskutiert. Etwaige Schwachstellen oder Fehler werden im SAP-HCM-System korrigiert.

Der Kunde kann hierdurch sein HCM-System auf erstklassigen und aktuellen Stand bringen (und dort halten) und gegebenenfalls betriebswirtschaftliche oder steuerliche Optimierungspotentiale - sowohl für sein Unternehmen als auch für seine Mitarbeiter - erkennen und nutzen.